EU erlaubt kürzere Radabdeckungen: Die EU gibt Freunden freilaufender Gummis nun eine Chance. Besagte die "Vorläufige Richtlinie über die Anforderungen von Radabdeckungen" des Bundesministeriums für Verkehr aus dem Jahr 1962, daß der Abstand zwischen Radabdeckung und der waagerechten Radmittellinie maximal 150 mm betragen darf, ist in den neuen EU-Richtlinien kein Maß angegeben. In der Einzelverordnung "Massen und Abmessungen" wird - wie in der Straßenverkehrs- Zulassung - nur grundsätzlich eine Radabdeckung geforderet. Daher kann es nach aktuellem Recht zulässig sein,daß die 150 mm Maximalabstand nicht mehr eingehalten werden. Bei einigen neuen Modellen von Yamaha, Buell oder Ducati sind bereits kürzere Radabdeckungen montiert.

Strittig ist allerdings noch, inwieweit das neue EU-Recht auch für ältere Motorräder ohne Euro-Betriebserlaubnis gilt. Dem Kraftfahrtbundesamt erscheint es nicht mehr grundsätzlich gerechtfertigt, das "bei einer nachträglichen Verkürzung der hinteren Radabdeckung vom Erlöschen der für das Kraftrad erteilten Betriebserlaubnis ausgegangen werden müßte, wenn anderseit die Erteilung einer Betriebserlaubnis nicht von der Einhaltung des Maßes 150 mm abhängig gemacht werden kann". Im Moment wird die Regelung nach Auskunft des TÜV Berlin in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt - das Gegenteil von EU-Harmonisierung. Es empfiehlt sich, die Demontage des "Biberschwanzes" in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen, um bei Kontrollen durch die Polizei Schwierigkeiten zu vermeiden. Vorher sollte jedoch geklärt werden, ob der Sachverständige bei TÜV oder DEKRA den Eintrag auch wirklich vornimmt. Noch sorgt das neue Recht für Verwirrung in der Prüfer-Szene. Laut NEWS-Nachfrage ist bereits ein Prüfer abgemahnt worden, weil er an älteren Bikes die kürzere Radabdeckung absegnete.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 
 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.