Kategorie: Modellübergreifend

Die Hersteller Yamaha, Suzuki und Kawasaki erteilen für das nachträgliche Polieren von Aluminium-Fahrzeugrahmen =keine= Freigabe. Die Gründe dafür sind der damit verbundene Materialabtrag (bes. im Bereich der Schweissnähte) sowie die nachträgliche Oxidation.

So behandelte Rahmen der oben genannten Fabrikate sind bei der Untersuchung nach § 29 oder 21 der StVZO als "EM" (erhebl. Mangel) einzustufen.

Die Firma Honda lehnt das sachgerechte Polieren von Fahrzeugrahmen aus Aluminium nicht ab, vorausgesetzt:

Es wird empfohlen bei diesem Fabrikat den Sachverhalt im Untersuchungsbericht im Feld Bemerkungen zu dokumentieren, z.b. "Rahmen poliert".

Erhaltene Info von Alis (1019): Fehlt die Eintragung in den Fahrzeugpapieren, werden die Fahrzeuge stillgelegt. Die Betriebserlaubnis erlischt, sobald tragende Bauteile poliert werden - außer es erfolgt die Eintragung. Ganz abgesehen davon sollten Polierarbeiten nur vom Fachbetrieben durchgeführt werden, da unsachgemässe Arbeiten leicht zum Bruch führen. Vorherige Absprache mit dem TÜV empfiehlt sich ebenfalls.

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